Klassen
Klasse B / BF17
Alle Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A):
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (ausgenommen dem Führersitz)
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 750 kg
- oder mit einem schweren Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination bis zu 3.500 kg
Klasse B96
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger:
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
- darf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von 4.250 kg nicht übersteigen
Klasse BE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3,5 t nicht übersteigen
Klasse A1
Alle Krafträder:
- mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm
- mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt
- sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
Klasse A2
Alle Krafträder bis 35 kW Leistung:
- bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
Klasse A
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Klasse AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, Dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Straßen-Quads
Klasse A80
Klasse C1E
Kraftfahrzeuge ( ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D )
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg
- und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Klasse C1E
Kombinationen aus:
- einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg
- oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg (soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt)
Klasse C
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D )
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
- mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 750kg)
Klasse CE
Kombinationen aus:
- einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Klasse L
Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h)
- die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
- sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger)
Klasse T
Zugmaschinen bis 60 km/h3 bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).