Klassen

Klasse B / BF17

Klasse

Alle Kraftfahrzeuge  (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A):

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (ausgenommen dem Führersitz)
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 750 kg
  • oder mit einem schweren Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination bis zu 3.500 kg

Klasse B96

Klasse

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger:

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
  • darf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von 4.250 kg nicht übersteigen

Klasse BE

Klasse

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3,5 t nicht übersteigen

Klasse A1

Klasse

Alle Krafträder:

  • mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm
  • mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt
  • sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

Klasse A2

Klasse

Alle Krafträder bis 35 kW Leistung:

  • bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

Klasse A

Klasse

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Klasse AM

Klasse

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, Dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Straßen-Quads

Klasse A80

Klasse

Klasse C1E

Klasse

Kraftfahrzeuge ( ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D )

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg
  • und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Klasse C1E

Klasse

Kombinationen aus:

  • einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg
  • oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg (soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt)

Klasse C

Klasse

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D )

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
  • mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 750kg)

Klasse CE

Klasse

Kombinationen aus:

  • einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Klasse L

Klasse

Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h)

  • die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
  • sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger)

Klasse T

Klasse

Zugmaschinen bis 60 km/h3 bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).